Die Unterrichtsgebühren für Streichinstrumente
Für längerfristige Verträge wird die U.-Gebühr auf 40 Stunden im Jahr hochgerechnet, auf 12 Monate verteilt und per Dauerauftrag (also auch in den Ferien) überwiesen. Ansonsten wird die Einzelstunde auf die abgeschlossene Vertragszeit hochgerechnet und monatlich bezahlt.
Die Gebühren für das Streich-Ensemble sind für meine Schüler im Preis enthalten. Externe zahlen 5 €.
Eine 3/4 Stunde im Gruppenunterricht ist sinnvoll. Im Einzelunterricht kann man zunächst mit ½ Stunde beginnen.
1 Unterr.-St. pro Schüler | Jahr (40 St.) | Monat (12 x) | |
---|---|---|---|
45´ Einzel-U. | 24 € | 960 | 80 |
30´ Einzel-U. | 16 € | 640 | 53 |
45´ 2erGr. | 16 € pro Schüler | 640 | 53 |
45´ 3erGr. | 12 € | 480 | 40 |
Die Blockflötengebühren:
Einzelunterricht 1/2 und 3/4 Stunde
Gruppenunterricht nur 3/4 Stunde. 2 Schüler 12 €; 3 Schüler 10 €; 4 Schüler 8 € pro Schüler
Leihinstrumente
Es sind Geigen von 1/8 bis 4/4 vorhanden. Bratschen 1/2; 1/1; Violoncelli 1/4, 1/.
Die Leihgebühr beträgt für Geigen 8 € im Monat. Für Violoncelli 10 – 15 € je nach Größe. Die Instrumente verbleiben in den Ferien beim Schüler.